Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, d.h. von Bürgern, oder von juristischen Personen wie zum Beispiel Verbänden. Es wird unterteilt in das allgemeine oder zivile Privatrecht und das besondere Privatrecht.
Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, d.h. von Bürgern, oder von juristischen Personen wie zum Beispiel Verbänden. Es wird unterteilt in das allgemeine oder zivile Privatrecht und das besondere Privatrecht.