Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. nsbesondere die Abwicklung der Folgen eines vermeintlich eindeutigen Unfallgeschehens, also die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche ist für Laien kaum vollständig realisierbar, zumal auf Seiten des gegnerischen Haftpflichtversicherers regelmäßig Volljuristen die Schadenfälle bearbeiten, so dass dieses Ungleichgewicht nur mit einer sofortigen Beauftragung eines Rechtsanwalts ausgeglichen werden kann, welchen im Übrigen der Versicherer des Schädigers oder aber eine hoffentlich bestehende Rechtschutzversicherung für Verkehrsrecht bezahlt.
Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.nsbesondere die Abwicklung der Folgen eines vermeintlich eindeutigen Unfallgeschehens, also die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche ist für Laien kaum vollständig realisierbar, zumal auf Seiten des gegnerischen Haftpflichtversicherers regelmäßig Volljuristen die Schadenfälle bearbeiten, sodass dieses Ungleichgewicht nur mit einer sofortigen Beauftragung eines Rechtsanwalts ausgeglichen werden kann, welchen im Übrigen der Versicherer des Schädigers oder aber eine hoffentlich bestehende Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht bezahlt.